(LID) - Der Nationalrat will wie der Bundesrat die allgemeinen Tierbeiträge abschaffen. Der von Bauernpolitikern eingebrachte Kompromissvorschlag wurde abgelehnt.

Auf der Traktandenliste des Nationalrats stand am 26. September das Herzstück des neuen Direktzahlungssystems, die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung der Tierbeiträge. "Die tierbezogenen Direktzahlungen führen dazu, dass deutlich mehr Tiere gehalten werden, als dies ohne diese Zahlungen der Fall wäre“, kritisierte Kathrin Bertschy (GLP, BE). Eine intensive Landwirtschaft werde dadurch gefördert, die Folge seien Überproduktion, Futtermittelimporte im grossen Stil und massive Umweltbelastungen. Maya Graf (Grüne, BL) gab zu bedenken, dass Tierbeiträge vor allem den Bauern im Tal zugute kommen. Der Vorschlag des Bundesrates, gehe deshalb in die richtige Richtung.

Bundesrat kam Bauern entgegen

Damit würde ein Landwirt für die Haltung von 20 Milchkühen dieselbe Unterstützung wie ein Bauer erhalten, der nur 10 Tiere halte und damit einen kleineren Arbeitsaufwand habe, erklärte der Berner SVP-Nationalrat Andreas Aebi. Gemeinsam mit anderen Bauernpolitikern reichte er einen Kompromissvorschlag ein, wonach bei den Flächenbeiträgen die Anzahl Tiere berücksichtigt werden sollte. Das würde einer Fortführung der heutigen Tierbeiträge gleichkommen, mahnte Bundesrat Schneider-Ammann. Es gehe bei der Reform darum, nicht auf halbem Weg steckenzubleiben. Der Magistrat erinnerte daran, dass auch im künftigen Direktzahlungssystem ein Mindesttierbesatz vorgesehen sei. Ausserdem sei man den bäuerlichen Anliegen entgegengekommen, indem für Ökoflächen weniger Geld ausbezahlt werden soll als für intensiv genutztes Land. Zudem habe man die Versorgungssicherheitsbeiträge auf 1,1 Mia. Franken angehoben, was fast 40 Prozent der Direktzahlungen entspreche.
Der Nationalrat folgte mit 100 zu 80 Stimmen dem Vorschlag des Bundesrates und sprach sich für eine Abschaffung der Tierbeiträge aus. Keine Chance hatte auch der Antrag einer Kommissionsminderheit um Louis Schelbert (Grüne, LU), wonach Bauern, deren Kühe Hörner tragen, finanziell entschädigt werden sollten.

Quelle und ganzer Artikel: Michael Wahl, LID

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