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Verarbeitung: Richtlinien
Die Bedeutung der
Biolabels
In der Schweiz haben die Biolabel, v.a. Demeter,
Knospe und Migros
Bio immer noch eine grosse Bedeutung. Wer in Coop und Migros liefern
will kommt nicht um die Labelrichtlinien herum. Wer jedoch aufgrund der
Kunden- und Abnehmerstruktur kein Biolabel braucht, kann sich problemlos
auf der Ebene der Bioverordnung zertifizieren lassen. Sie können
auch je nach Absatzmarkt nur einen Teil Ihrer Bioprodukte mit dem Label
versehen. Sie zahlen dann auch nur für diese Produkte Umsatzgebühren.
Auch die Einführung der Bioverordnung im tierischen Bereich erhöht
bei der Verwendung von Verbandslabels die Wahlfreiheit und ermöglich
z.B. auch die Lancierung von Bio-Eigenmarken.
Der grosse Bekanntheitsgrad
der klassischen Biolabel erleichtert aber andererseits natürlich
auch die Einführung, die Vermarktung sowie die Glaubwürdigkeit
der Bioprodukten.
Die Labelanforderungen
haben z.B. im Bereich der Verarbeitungsmethoden weitergehende Anforderungen
als die Bioverordnung, was eine zusätzliche Profilierung erlaubt.
Einige Fragen und
Antworten: (bitte
beachten Sie auch die Verarbeitung-FAQ)
Muss
ich mich zertifizieren lassen?
Wo
steht das?
Was
regelt die Bioverordnung?
Was
gilt bei ausländischen Produkten?
Was
gilt sonst noch bei der Lebensmittelgesetzgebung?
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Muss
ich mich zertifizieren lassen? |
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Die Schweizer Bioverordnung regelt klar, dass jeder "Aufbereiter"
zertifiziert sein muss. Ein Aufbereiter ist jeder Betrieb der Bioprodukte
verarbeitet, abfüllt, umpackt oder neu etikettiert. Nicht zertifizierungspflichtig
ist der reine Handel mit verpackten, korrekt deklarierten Bioprodukten.
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Wo
steht das? |
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Die Details zu den Bioanforderungen regelt die Bioverordnung. Wer
es genau wissen will (jeder Bioverarbeiter sollte es genau wissen
wollen!) kann aktuelle Exemplare der Bioverordnung bei der EDMZ (Eidg.
Druckmaterial-Zentrale) in Bern oder auf der Bundeshomepage unter
www.blw.admin.ch
unter der Rubrik "Gesetze" bestellen
Korrekte Bezeichnung der Dokumente:
 -
Bioverordnung 910.18
(Stand
31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet
(HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_18.html
 -
Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft 910.181
(Stand
31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet
(HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_181.html
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Was
regelt die Bioverordnung? |
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Die Bioverordnung
schützt explizit die Begriffe "biologisch und ökologisch".
Art 1, Absatz 2 sagt auch, dass die Produktanpreisung nicht den
Eindruck vermitteln darf, dass es ein Bioprodukt sei.
Seit Anfang
2001 regelt die Bioverordnung nicht nur den pflanzlichen Bereich,
sondern gilt auch für tierische Produkte wie Fleisch, Milch
und Eier (bisher nur privatrechtliche Reglungen).
Die Grundsätze
der Bioproduktion in Anbau und Verarbeitung sind:
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Berücksichtigung der natürlichen Kreisläufe und Prozesse
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Verzicht auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe
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Verzicht auf Gentechnologie
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Verbot auf ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln
 -
Auf die Betriebsfläche angepasste und artgerechte Tierhaltung
 -
Futtermittel aus biologischer Produktion
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Was
gilt bei ausländischen Produkten? |
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Das
BLW, das Bundesamt für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch)
ist für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Bioverordnung
sowie bie Anerkennung von Importen zuständig. In der EU gibt
es schon seit Anfang 90-er Jahre eine Bioverordnung. Die Schweizer
Bioverordnung lehnt sich sehr stark daran an. In der EU wurde der
Geltungsbereich vor einigen Jahren auf die tierische Produktion (Milch,
Fleisch, Eier) ausgeweitet. In der Schweiz regelt die Bioverordnung
die tierische Produktion seit 2001. International besteht im Rahmen
der WTO im so genannten "codex alimentarius" eine Art
Bio-Weltgesetzgebung. Bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung
der internationalen Biostandards ist auch der Weltdachverband der
Biobewegung, IFOAM sehr stark beteiligt.
Links:
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Bio-Import: www.blw.admin.ch/rubriken/00141/
 -
Formulare und Infos: www.blw.admin.ch/rubriken/00132/ |
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Was
gilt sonst noch bei der Lebensmittelgesetzgebung? |
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Sie müssen
die für Ihre Produktion wichtigen Bestimmungen in folgenden
Regelwerken kennen:
 -
Lebensmittelgesetz (LG)
 -
Lebensmittelverordnung (LMV)
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Zusatzstoffverordnung (ZuV)
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Fremd- und Inhaltstoffverordnung (FIV)
 -
Hygieneverordnung
(HyV)
Informieren
Sie sich im Detail bei Ihrem lokalen Lebensmittelinspektor oder
Ihrem kantonalen Laboratorium. Auf Ebene Bund ist das "Bundesamt
für Gesundheit" (BAG) zuständig (www.admin.ch/bag).
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