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Verarbeitung: Richtlinien

Die Bedeutung der Biolabels
In der Schweiz haben die Biolabel, v.a. Demeter, Knospe und Migros Bio immer noch eine grosse Bedeutung. Wer in Coop und Migros liefern will kommt nicht um die Labelrichtlinien herum. Wer jedoch aufgrund der Kunden- und Abnehmerstruktur kein Biolabel braucht, kann sich problemlos auf der Ebene der Bioverordnung zertifizieren lassen. Sie können auch je nach Absatzmarkt nur einen Teil Ihrer Bioprodukte mit dem Label versehen. Sie zahlen dann auch nur für diese Produkte Umsatzgebühren. Auch die Einführung der Bioverordnung im tierischen Bereich erhöht bei der Verwendung von Verbandslabels die Wahlfreiheit und ermöglich z.B. auch die Lancierung von Bio-Eigenmarken.

Der grosse Bekanntheitsgrad der klassischen Biolabel erleichtert aber andererseits natürlich auch die Einführung, die Vermarktung sowie die Glaubwürdigkeit der Bioprodukten.

Die Labelanforderungen haben z.B. im Bereich der Verarbeitungsmethoden weitergehende Anforderungen als die Bioverordnung, was eine zusätzliche Profilierung erlaubt.

Einige Fragen und Antworten: (bitte beachten Sie auch die Verarbeitung-FAQ)
  Muss ich mich zertifizieren lassen?
  Wo steht das?
  Was regelt die Bioverordnung?
  Was gilt bei ausländischen Produkten?
  Was gilt sonst noch bei der Lebensmittelgesetzgebung?


Muss ich mich zertifizieren lassen?
Die Schweizer Bioverordnung regelt klar, dass jeder "Aufbereiter" zertifiziert sein muss. Ein Aufbereiter ist jeder Betrieb der Bioprodukte verarbeitet, abfüllt, umpackt oder neu etikettiert. Nicht zertifizierungspflichtig ist der reine Handel mit verpackten, korrekt deklarierten Bioprodukten.
   
Wo steht das?
Die Details zu den Bioanforderungen regelt die Bioverordnung. Wer es genau wissen will (jeder Bioverarbeiter sollte es genau wissen wollen!) kann aktuelle Exemplare der Bioverordnung bei der EDMZ (Eidg. Druckmaterial-Zentrale) in Bern oder auf der Bundeshomepage unter www.blw.admin.ch unter der Rubrik "Gesetze" bestellen

Korrekte Bezeichnung der Dokumente:
- Bioverordnung 910.18
(Stand 31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet (HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_18.html

- Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft 910.181
(Stand 31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet (HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_181.html .
   
Was regelt die Bioverordnung?

Die Bioverordnung schützt explizit die Begriffe "biologisch und ökologisch". Art 1, Absatz 2 sagt auch, dass die Produktanpreisung nicht den Eindruck vermitteln darf, dass es ein Bioprodukt sei.

Seit Anfang 2001 regelt die Bioverordnung nicht nur den pflanzlichen Bereich, sondern gilt auch für tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier (bisher nur privatrechtliche Reglungen).

Die Grundsätze der Bioproduktion in Anbau und Verarbeitung sind:

- Berücksichtigung der natürlichen Kreisläufe und Prozesse
- Verzicht auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe
- Verzicht auf Gentechnologie
- Verbot auf ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln
- Auf die Betriebsfläche angepasste und artgerechte Tierhaltung
- Futtermittel aus biologischer Produktion

   
Was gilt bei ausländischen Produkten?

Das BLW, das Bundesamt für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch) ist für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Bioverordnung sowie bie Anerkennung von Importen zuständig. In der EU gibt es schon seit Anfang 90-er Jahre eine Bioverordnung. Die Schweizer Bioverordnung lehnt sich sehr stark daran an. In der EU wurde der Geltungsbereich vor einigen Jahren auf die tierische Produktion (Milch, Fleisch, Eier) ausgeweitet. In der Schweiz regelt die Bioverordnung die tierische Produktion seit 2001. International besteht im Rahmen der WTO im so genannten "codex alimentarius" eine Art Bio-Weltgesetzgebung. Bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung der internationalen Biostandards ist auch der Weltdachverband der Biobewegung, IFOAM sehr stark beteiligt.

Links:
- Bio-Import: www.blw.admin.ch/rubriken/00141/
- Formulare und Infos: www.blw.admin.ch/rubriken/00132/

   
Was gilt sonst noch bei der Lebensmittelgesetzgebung?

Sie müssen die für Ihre Produktion wichtigen Bestimmungen in folgenden Regelwerken kennen:

- Lebensmittelgesetz (LG)
- Lebensmittelverordnung (LMV)
- Zusatzstoffverordnung (ZuV)
- Fremd- und Inhaltstoffverordnung (FIV)
-
Hygieneverordnung (HyV)

Informieren Sie sich im Detail bei Ihrem lokalen Lebensmittelinspektor oder Ihrem kantonalen Laboratorium. Auf Ebene Bund ist das "Bundesamt für Gesundheit" (BAG) zuständig (www.admin.ch/bag).

 
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