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Landwirtschaftliche Produktion: Richtlinien

Zum Thema siehe auch: Konsum > was ist bio?

Staatliche und private Richtlinien
Bioproduktion wird sowohl in staatlichen wie auch privaten Richtlinien geregelt. Diese entsprechen sich weitgehend. Trotzdem sind - insbesondere in der Schweiz - private Richtlinien und Labels ein grosses Gewicht. Die privaten Organisationen waren die Pioniere und haben schon eine immense Arbeit geleistet, als der Staat von "bio" noch nichts wissen wollte.

Heute hängt das Gewicht der privaten Labels (vor allem der Knospe) wesentlich mit der Detailhandelsstruktur zusammen. Wer in Coop und Migros liefern will kommt nicht um die Labelrichtlinien herum. Die Labelanforderungen haben z.B. im Bereich der Verarbeitungsmethoden weitergehende Anforderungen als die Bioverordnung, was eine zusätzliche Profilierung erlaubt.

Wer aufgrund der Kunden- und Abnehmerstruktur kein Biolabel braucht, kann sich jedoch problemlos auf der Ebene der Bioverordnung zertifizieren lassen. Sie können auch je nach Absatzmarkt nur einen Teil Ihrer Bioprodukte mit dem Label versehen. Der grosse Bekanntheitsgrad der klassischen Biolabel erleichtert aber andererseits natürlich auch die Einführung, die Vermarktung sowie die Glaubwürdigkeit der Bioprodukten. Im Landwirtschaftsbereich hat die Bio Suisse zudem die Funktion eines eigentlichen Biobauernverbandes und darf deshalb als Interessenvertretung des Schweizer Biolandbaus gelten. Deshalb sind auch heute noch die meisten landwirtschaftlichen Biobetriebe Mitglied der Bio Suisse.

Fragen und Antworten (FAQ):
  Muss ich mich zertifizieren lassen?
  Wo steht das?
  Was regelt die Bioverordnung?
  Was gilt bei ausländischen Produkten?


Muss ich mich zertifizieren lassen?
Alle Landwirtschaftsbetriebe, welche ihre Lebensmittel als Bioprodukte vermarkten wollen, müssen gemäss Schweizer Bioverordnung zertifiziert werden. Die Biozertifizierung ist auch die Basis für den Erhalt der staatlichen Direktzahlungen.
 
Wo steht das?
Die Details zu den Bioanforderungen regelt die Bioverordnung. Wer es genau wissen will (jeder Bioverarbeiter sollte es genau wissen wollen!) kann aktuelle Exemplare der Bioverordnung bei der EDMZ (Eidg. Druckmaterial-Zentrale) in Bern oder auf der Bundeshomepage unter www.blw.admin.ch unter der Rubrik "Gesetze" bestellen

Korrekte Bezeichnung der Dokumente:
- Bioverordnung 910.18
(Stand 31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet (HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_18.html

- Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft 910.181
(Stand 31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet (HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_181.html .
 
Was regelt die Bioverordnung?

Die Bioverordnung schützt explizit die Begriffe "biologisch und ökologisch". Art 1, Absatz 2 sagt auch, dass die Produktanpreisung nicht den Eindruck vermitteln darf, dass es ein Bioprodukt sei.

Seit Anfang 2001 regelt die Bioverordnung nicht nur den pflanzlichen Bereich, sondern gilt auch für tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier (bisher nur privatrechtliche Reglungen).

Die Grundsätze der Bioproduktion in Anbau und Verarbeitung sind:

- Berücksichtigung der natürlichen Kreisläufe und Prozesse
- Verzicht auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe
- Verzicht auf Gentechnologie
- Verbot auf ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln
- Auf die Betriebsfläche angepasste und artgerechte Tierhaltung
- Futtermittel aus biologischer Produktion

 
Was gilt bei ausländischen Produkten?
Das BLW, das Bundesamt für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch) ist für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Bioverordnung sowie bie Anerkennung von Importen zuständig. In der EU gibt es schon seit Anfang 90-er Jahre eine Bioverordnung. Die Schweizer Bioverordnung lehnt sich sehr stark daran an. In der EU wurde der Geltungsbereich vor einigen Jahren auf die tierische Produktion (Milch, Fleisch, Eier) ausgeweitet. In der Schweiz regelt die Bioverordnung die tierische Produktion seit 2001. International besteht im Rahmen der WTO im so genannten "codex alimentarius" eine Art Bio-Weltgesetzgebung. Bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung der internationalen Biostandards ist auch der Weltdachverband der Biobewegung, IFOAM sehr stark beteiligt.
 
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