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Landwirtschaftliche Produktion:
Richtlinien
Zum Thema siehe auch: Konsum > was
ist bio?
Staatliche
und private Richtlinien
Bioproduktion wird sowohl in staatlichen wie auch privaten Richtlinien
geregelt. Diese entsprechen sich weitgehend. Trotzdem sind - insbesondere
in der Schweiz - private Richtlinien und Labels ein grosses Gewicht. Die
privaten Organisationen waren die Pioniere und haben schon eine immense
Arbeit geleistet, als der Staat von "bio" noch nichts wissen
wollte.
Heute hängt das
Gewicht der privaten Labels (vor allem der Knospe) wesentlich mit der
Detailhandelsstruktur zusammen. Wer
in Coop und Migros liefern will kommt nicht um die Labelrichtlinien herum.
Die Labelanforderungen haben z.B. im Bereich der Verarbeitungsmethoden
weitergehende Anforderungen als die Bioverordnung, was eine zusätzliche
Profilierung erlaubt.
Wer aufgrund der Kunden-
und Abnehmerstruktur kein Biolabel braucht, kann sich jedoch problemlos
auf der Ebene der Bioverordnung zertifizieren lassen. Sie können
auch je nach Absatzmarkt nur einen Teil Ihrer Bioprodukte mit dem Label
versehen. Der grosse Bekanntheitsgrad der klassischen Biolabel erleichtert
aber andererseits natürlich auch die Einführung, die Vermarktung
sowie die Glaubwürdigkeit der Bioprodukten. Im Landwirtschaftsbereich
hat die Bio Suisse
zudem die Funktion eines eigentlichen Biobauernverbandes und darf deshalb
als Interessenvertretung des Schweizer Biolandbaus gelten. Deshalb sind
auch heute noch die meisten landwirtschaftlichen Biobetriebe Mitglied
der Bio Suisse.
Fragen
und Antworten (FAQ):
Muss
ich mich zertifizieren lassen?
Wo steht das?
Was
regelt die Bioverordnung?
Was
gilt bei ausländischen Produkten?
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Muss
ich mich zertifizieren lassen? |
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Alle Landwirtschaftsbetriebe, welche ihre Lebensmittel als Bioprodukte
vermarkten wollen, müssen gemäss Schweizer Bioverordnung
zertifiziert werden. Die Biozertifizierung ist auch die Basis für
den Erhalt der staatlichen Direktzahlungen. |
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Wo
steht das? |
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Die Details zu den Bioanforderungen regelt die Bioverordnung. Wer
es genau wissen will (jeder Bioverarbeiter sollte es genau wissen
wollen!) kann aktuelle Exemplare der Bioverordnung bei der EDMZ (Eidg.
Druckmaterial-Zentrale) in Bern oder auf der Bundeshomepage unter
www.blw.admin.ch
unter der Rubrik "Gesetze" bestellen
Korrekte Bezeichnung der Dokumente:
 -
Bioverordnung 910.18
(Stand
31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet
(HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_18.html
 -
Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft 910.181
(Stand
31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet
(HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_181.html
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Was
regelt die Bioverordnung? |
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Die Bioverordnung
schützt explizit die Begriffe "biologisch und ökologisch".
Art 1, Absatz 2 sagt auch, dass die Produktanpreisung nicht den
Eindruck vermitteln darf, dass es ein Bioprodukt sei.
Seit Anfang
2001 regelt die Bioverordnung nicht nur den pflanzlichen Bereich,
sondern gilt auch für tierische Produkte wie Fleisch, Milch
und Eier (bisher nur privatrechtliche Reglungen).
Die Grundsätze
der Bioproduktion in Anbau und Verarbeitung sind:
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Berücksichtigung der natürlichen Kreisläufe und Prozesse
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Verzicht auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe
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Verzicht auf Gentechnologie
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Verbot auf ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln
 -
Auf die Betriebsfläche angepasste und artgerechte Tierhaltung
 -
Futtermittel aus biologischer Produktion
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Was
gilt bei ausländischen Produkten? |
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Das
BLW, das Bundesamt für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch)
ist für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Bioverordnung
sowie bie Anerkennung von Importen zuständig. In der EU gibt
es schon seit Anfang 90-er Jahre eine Bioverordnung. Die Schweizer
Bioverordnung lehnt sich sehr stark daran an. In der EU wurde der
Geltungsbereich vor einigen Jahren auf die tierische Produktion (Milch,
Fleisch, Eier) ausgeweitet. In der Schweiz regelt die Bioverordnung
die tierische Produktion seit 2001. International besteht im Rahmen
der WTO im so genannten "codex alimentarius" eine Art Bio-Weltgesetzgebung.
Bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung der internationalen Biostandards
ist auch der Weltdachverband der Biobewegung, IFOAM sehr stark beteiligt. |
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