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Wo "bio" draufsteht, ist bio drin.
Dies ist der Grundsatz, der in der Schweiz in Bezug auf Nahrungsmittel gilt.
Das Wort "bio" ist staatlich geschützt.

Was ist "bio"?
Man kann die Frage rechtlich oder inhaltlich beantworten.
Beide Antworten hier in Kürze:

Rechtliche Antwort:
"bio" ist, was von der eidgenössischen Bio-Verordnung bzw. von der EU und anderen Staaten als "bio" definiert ist. Die Kennzeichnung "bio" ist staatlich geschützt. Als KonsumentIn kann man sicher sein, dass bei einem als "bio" gekennzeichneten Produkt gemäss eidgenössischer Bio-Verordnung Art. 3

  1. die natürlichen Kreisläufe und Prozesse berücksichtigt worden sind
  2. auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe verzichtet worden ist
  3. auf den Einsatz von Gentechnologie verzichtet worden ist
  4. keine ionisierende Bestrahlung vorgenommen worden ist
  5. die Anzahl Tiere der hofeigene Nutzfläche angepasst ist und
  6. die Nutztiere entsprechend der Bio-Verordnung und den entsprechenden Futtermittel gehalten worden sind.

Wie wird das garantiert? Zu Bio-Verordnung, Kontrolle und Zertifizierung weiter bei Richtlinien und Zertifizierung

Inhaltliche Aspekte

Bio ist, wenn man nicht

  ...spritzt und nicht düngt?
Dies ist eine "Laiendefinition", die nicht ganz falsch ist, aber auch nicht richtig. Jeder Boden muss gedüngt werden. Es kommt nur darauf an, womit. Schon richtiger wäre: In der biologischen Landwirtschaft verwendet man keine schnelllöslichen Mineraldünger. Mineraldünger ist so etwas wie Doping. Doping ist Zufuhr von Stoffen, welche höhere Leistungen ermöglichen, gleichzeitig aber zu Raubbau am Organismus führen.Und zum Spritzen: Es ist durchaus auch möglich und üblich, dass man bestimmte Präparate spritzt. Es kommt nur darauf an, was. Besonders in der biologisch-dynamischen Landwirtschaft verwendet man Heilpflanzen- und andere Präparate, starke Verdünnungen von Substanzen, welche - ähnlich wie in der homöopathischen Medizin - nicht direkt wirken, sondern Entwicklungen unterstützen.

Bio ist, wenn man

  ...ganzheitlich produziert.
Für die erste biologische Anbaurichtung (Demeter bzw. biologisch-dynamisch) war - und ist noch immer - die Gesamtbetrieblichkeit von zentraler Bedeutung. Man spricht hier von Betriebs- oder Hoforganismus, gar von Hofindividualität und versteht darunter nicht nur einen möglichst geschlossenen Kreislauf, sondern eine sich gegenseitig steigernde Wirkung der einzelnen "Betriebsorgane". Klar, dass hier Teilbetrieblichkeit völlig konzeptfremd wäre. Vor diesem Organismusbild ist z.B. ein monokultureller Weinbaubetrieb, dessen Parzellen sich allenfalls sogar noch über eine ganze Gegend verteilen, ohnehin eine unmögliche Angelegenheit.Geschlossenheit des Kreislaufs ist einer von vielen Aspekten, welche in Anbaurichtlinien geregelt werden. Einerseits regelt man ihn selbstverständlich nicht so absolut, dass man dem Bauern auferlegt, er müsse seine Tiere schlachten, wenn das eigene Futter nicht bis in den Frühling reicht. Andererseits können Mengen und Transportdistanzen nicht beliebig sein. Sie werden in den Richtlinien ganz genau definiert.Solche Definitionen sind immer Kompromisse zwischen Idee und realistischen Möglichkeiten. Deshalb ist es auch nicht einfach, "bio" zu definieren. Man kann die Idee umschreiben (siehe oben). Die Umsetzung der Idee ist dann die Angelegenheit einer langen Liste von Vorschriften (Kompromissen), welche je nach Anbauorganisation oder Land voneinander abweichen können.

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