|
|
|
|
Wo
"bio" draufsteht, ist bio drin.
Dies
ist der Grundsatz, der in der Schweiz in Bezug auf Nahrungsmittel
gilt.
Das Wort "bio" ist staatlich
geschützt.
|
Was ist "bio"?
Man kann die Frage rechtlich oder inhaltlich
beantworten.
Beide Antworten hier in Kürze:
Rechtliche Antwort:
"bio" ist, was von der eidgenössischen
Bio-Verordnung bzw. von der EU und anderen Staaten als "bio"
definiert ist. Die Kennzeichnung "bio"
ist staatlich geschützt. Als KonsumentIn kann man sicher sein, dass
bei einem als "bio" gekennzeichneten
Produkt gemäss eidgenössischer Bio-Verordnung Art. 3
- die natürlichen
Kreisläufe und Prozesse berücksichtigt worden sind
- auf chemisch-synthetische
Hilfsstoffe verzichtet worden ist
- auf den Einsatz
von Gentechnologie verzichtet worden ist
- keine ionisierende
Bestrahlung vorgenommen worden ist
- die Anzahl Tiere
der hofeigene Nutzfläche angepasst ist und
- die Nutztiere entsprechend
der Bio-Verordnung und den entsprechenden Futtermittel gehalten worden
sind.
Wie wird das garantiert?
Zu Bio-Verordnung, Kontrolle und Zertifizierung weiter bei Richtlinien
und Zertifizierung
Inhaltliche Aspekte
Bio
ist, wenn man nicht
| |
...spritzt
und nicht düngt?
Dies ist eine "Laiendefinition", die nicht ganz falsch ist,
aber auch nicht richtig. Jeder Boden muss gedüngt werden. Es
kommt nur darauf an, womit. Schon richtiger wäre: In der biologischen
Landwirtschaft verwendet man keine schnelllöslichen Mineraldünger.
Mineraldünger ist so etwas wie Doping. Doping ist Zufuhr von
Stoffen, welche höhere Leistungen ermöglichen, gleichzeitig
aber zu Raubbau am Organismus führen.Und zum Spritzen: Es ist
durchaus auch möglich und üblich, dass man bestimmte Präparate
spritzt. Es kommt nur darauf an, was. Besonders in der biologisch-dynamischen
Landwirtschaft verwendet man Heilpflanzen- und andere Präparate,
starke Verdünnungen von Substanzen, welche - ähnlich wie
in der homöopathischen Medizin - nicht direkt wirken, sondern
Entwicklungen unterstützen. |
Bio
ist, wenn man
| |
...ganzheitlich
produziert.
Für die erste biologische Anbaurichtung (Demeter bzw. biologisch-dynamisch)
war - und ist noch immer - die Gesamtbetrieblichkeit von zentraler
Bedeutung. Man spricht hier von Betriebs- oder Hoforganismus, gar
von Hofindividualität und versteht darunter nicht nur einen möglichst
geschlossenen Kreislauf, sondern eine sich gegenseitig steigernde
Wirkung der einzelnen "Betriebsorgane". Klar, dass hier
Teilbetrieblichkeit völlig konzeptfremd wäre. Vor diesem
Organismusbild ist z.B. ein monokultureller Weinbaubetrieb, dessen
Parzellen sich allenfalls sogar noch über eine ganze Gegend verteilen,
ohnehin eine unmögliche Angelegenheit.Geschlossenheit des Kreislaufs
ist einer von vielen Aspekten, welche in Anbaurichtlinien geregelt
werden. Einerseits regelt man ihn selbstverständlich nicht so
absolut, dass man dem Bauern auferlegt, er müsse seine Tiere
schlachten, wenn das eigene Futter nicht bis in den Frühling
reicht. Andererseits können Mengen und Transportdistanzen nicht
beliebig sein. Sie werden in den Richtlinien ganz genau definiert.Solche
Definitionen sind immer Kompromisse zwischen Idee und realistischen
Möglichkeiten. Deshalb ist es auch nicht einfach, "bio"
zu definieren. Man kann die Idee umschreiben (siehe oben). Die Umsetzung
der Idee ist dann die Angelegenheit einer langen Liste von Vorschriften
(Kompromissen), welche je nach Anbauorganisation oder Land voneinander
abweichen können. |
Richtlinien
und Zertifizierung
|
|