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Handel: Zertifizierung
Handelsunternehmen
müssen zwar die Bestimmungen der Bioverordnung einhalten (z.B. Dokumentations-
und Separierungspflicht). Sie sind aber nur zertifizierungspflichtig,
wenn sie selber Bioprodukte aufbereitet, d.h. umpacken, neu etikettieren
oder sonst irgendwelche Änderungen an den Bioprodukten vornehmen.
Zertifizierungspflichtig sind auch alle Importeure von Bioprodukten.
Bei grösseren
Handelsbetrieben ist es aber eine Biozertifizierung sehr sinnvoll. Dem
Biogrosshandel kommt eine wichtige Dienstleister- und Vermittlerfunktion
zwischen den Bioläden einerseits und den Herstellern der Bioprodukte
andererseits zu. Die Biozertifizierung dieser Stufe erleichtert die Sicherheit
im Biomarkt insgesamt.
Wer sorgt dafür,
dass drin ist, was drauf steht?
Im Bereich Verarbeitung
& Handel von Bioprodukten in der Schweiz stellt sich zunehmend die
Situation von verschiedenen in etwa ähnlich kompetenten Zertifizierungsstellen
ein. Mögliche Folgen sind mittelfristig eine verstärkte Marktaufteilung
einerseits und eine Erhöhung der Aufwände für Behörden
und Labelorganisationen andererseits. Um einen gleichwertigen, hochstehenden
Vollzug zu gewährleisten, ist auch eine vermehrte Koordination unter
den Zertifizierungsstellen nötig.
Für die Fachleute
in Verarbeitung und Handel Bioverarbeiter wird es zunehmend schwieriger,
die verschiedenen Akteure und ihre Funktion zu kennen und die jeweiligen
Anforderungen erfolgreich umzusetzen. Dadurch wächst das Bedürfnis
nach unabhängiger, seriöser Information, die von echten Branchenkennern
aus Verarbeitung und Handel getragen wird. Die neue unabhängige Plattform
für Verarbeitung und Handel "bionetz.ch" deckt dieses Bedürfnis
ab.
Heute verfügen
mehrere Stellen über die staatliche Anerkennung zum Vollzug der Bioverordnung
im Bereich Verarbeitung und Handel. Bio.inspecta, IMO und SQS sind auch
von der Bio Suisse als Inspektionsstellen zugelassen. Der bio.inspecta
kommt jedoch nach wie vor die vom FiBL-Kontrolldienst bzw. der Bio Suisse
"geerbte" Alleinverantwortung für die Zertifizierung der
im Biomarkt bedeutendsten Biolabels (Demeter, Bio Suisse, Migros Bio)
zu. Für die betroffenen Verarbeitungs- und Handelsunternehmen kann
diese Situation zu umständlichen Doppelläufen führen, da
Inspektion und Zertifizierung im Biolabelbereich auf zwei Unternehmen
aufgeteilt sind.
Aktuelle Situation 2005 / 2006
Seit Jahren wird thematisiert ob und in welcher Form eine Bio-Zertifizierung auf Handelstufe sinnvoll ist. Im Grosshandel sind die Zertifizierungsstellen in der Regel schon lange präsent, da diese Unternehmen in der Regel teilweise auch Biochargen importieren, umpacken und neu kennzeichnen - alles Tätigkeiten, die schon seit Einführung der Bioverordnung zertifizierungspflichtig sind. Für die Zertifizierungssaison 2005 wurde der Geltungsbereich wie in der EU im Bereich Handel grundsätzlich ausgeweitet. Bisher herrscht aber eine pragmatische Praxis vor, was die Ausweitung der Vollzugstätigkeit betrifft. Wir werden auf Anfang 2006 im Austausch mit den involvierten Behörden und Vollzugsorganen eine Standortbestimmung und einen Ausblick auf die Zertifizierungssaison 2006 vornehmen.
Zertifizierungsstellen
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