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Handel: FAQ

Wie konkret vorgehen - Einstieg in den Biohandel

  Muss ich mich zertifizieren lassen?
  Wo steht das?
  Was regelt die Bioverordnung?
  Was gilt bei ausländischen Produkten?
  Was gilt sonst noch bei der Lebensmittelgesetzgebung?
  Wozu dann noch Labels?
  Ich will Bioprodukte herstellen. Die konkreten Schritte?
  Bio, Qualitätsmanagement, Regionalmarketing - wieso immer wieder ein anderer Inspektor?

Muss ich mich zertifizieren lassen?
Die Schweizer Bioverordnung regelt klar, dass jeder "Aufbereiter" zertifiziert sein muss. Ein Aufbereiter ist jeder Betrieb der Bioprodukte verarbeitet, abfüllt, umpackt oder neu etikettiert. Nicht zertifizierungspflichtig ist der reine Handel mit verpackten, korrekt deklarierten Bioprodukten.
 
Wo steht das?
In der Bioverordnung. Wer es genau wissen will (jeder Bioverarbeiter sollte es genau wissen wollen!) kann aktuelle Exemplare der Bioverordnung bei der EDMZ (Eidg. Druckmaterial-Zentrale) in Bern oder auf der Bundeshomepage unter www.blw.admin.ch unter der Rubrik "Gesetze" bestellen

Korrekte Bezeichnung der Dokumente:
- Bioverordnung 910.18
(Stand 31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet (HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_18.html

- Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft 910.181
(Stand 31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet (HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_181.html .
 
Was regelt die Bioverordnung?

Die Bioverordnung schützt explizit die Begriffe "biologisch und ökologisch". Art 1, Absatz 2 sagt auch, dass die Produktanpreisung nicht den Eindruck vermitteln darf, dass es ein Bioprodukt sei. Die Grundsätze der Bioproduktion in Anbau und Verarbeitung sind:

- Berücksichtigung der natürlichen Kreisläufe und Prozesse
- Verzicht auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe
- Verzicht auf Gentechnologie
- Verbot auf ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln

Im Bereich Verarbeitung und Handel sind die Deklarationsvorschriften (auf jedem verpackten Bioprodukt muss der Zertifizierungscode vermerkt sein), die nötigen Vorkehrungen und Bestimmung bezüglich Lagerung, Verarbeitung und Dokumentation definiert. Diese Kriterien bilden auch die Basis für die Zertifizierung.

 
Was gilt bei ausländischen Produkten?

Das BLW, das Bundesamt für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch) ist für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Bioverordnung sowie bie Anerkennung von Importen zuständig. In der EU gibt es schon seit Anfang 90-er Jahre eine Bioverordnung. Die Schweizer Bioverordnung lehnt sich sehr stark daran an. In der EU wurde der Geltungsbereich vor einigen Jahren auf die tierische Produktion (Milch, Fleisch, Eier) ausgeweitet. In der Schweiz regelt die Bioverordnung die tierische Produktion seit 2001. International besteht im Rahmen der WTO im so genannten "codex alimentarius" eine Art Bio-Weltgesetzgebung. Bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung der internationalen Biostandards ist auch der Weltdachverband der Biobewegung, IFO AM sehr stark beteiligt.

Links:
- Bio-Import: www.blw.admin.ch/rubriken/00141/
- Formulare und Infos: www.blw.admin.ch/rubriken/00132/

 
Was gilt sonst noch bei der Lebensmittelgesetzgebung?

Sie müssen die für Ihre Produktion wichtigen Bestimmungen in folgenden Regelwerken kennen:

- Lebensmittelgesetz (LG)
- Lebensmittelverordnung (LMV)
- Zusatzstoffverordnung (ZuV)
- Fremd- und Inhaltstoffverordnung (FIV)
-
Hygieneverordnung (HyV)

Informieren Sie sich im Detail bei Ihrem lokalen Lebensmittelinspektor oder Ihrem kantonalen Laboratorium. Auf Ebene Bund ist das "Bundesamt für Gesundheit" (BAG) zuständig (www.admin.ch/bag).

 
Wozu dann noch Labels?
In der Schweiz haben die Biolabel, v.a. Demeter, Knospe und Migros Bio immer noch eine grosse Bedeutung. Wer in Coop und Migros liefern will kommt nicht um die Labelrichtlinien herum. Die Labelanforderungen haben z.B. im Bereich der Verarbeitungsmethoden weitergehende Anforderungen als die Bioverordnung, was eine zusätzliche Profilierung erlaubt. Wer aufgrund der Kunden- und Abnehmerstruktur kein Biolabel braucht, kann sich jedoch problemlos auf der Ebene der Bioverordnung zertifizieren lassen. Sie können auch je nach Absatzmarkt nur einen Teil Ihrer Bioprodukte mit dem Label versehen. Sie zahlen dann auch nur für diese Produkte Umsatzgebühren.
 
Ich will Bioprodukte herstellen. Die konkreten Schritte?
Falls Sie eine Labelproduktion anstreben, nehmen Sie Kontakt mit dem Labelinhaber auf. Sie bekommen die Gesuchsunterlagen. Ihr Produkt muss vom Label bewilligt werden. Für die Biozertifizierung können Sie eine der staatlich anerkannten Stellen (ProCert, bio.inspecta, IMO, SQS) auswählen. Auf Ebene Inspektion und Zertifizierung gemäss Bioverordnung spielt der Wettbewerb. Die Inspektion gemäss Labelrichtlinien können mehrere Stellen vornehmen. Alle ausser ProCert sind z.B. auch für die Knospeinspektion zugelassen. Für die Zertifizierung der Label Demeter, Knospe und Migros Bio ist zur Zeit nur die bio.inspecta zugelassen.
 
Bio, Qualitätsmanagement, Regionalmarketing - wieso immer wieder ein anderer Inspektor?
Das muss nicht zwingend so sein. Sprechen Sie dies bei der Auswahl der Zertifizierungsstelle an. Die Biozertifizierung wird zunehmend als Teil des gesamten Qualitätsmanagements gesehen und in das Dienstleistungsangebot der Zertifizierungsstellen integriert.
 
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