|
|
Muss
ich mich zertifizieren lassen? |
|
|
Die
Schweizer Bioverordnung regelt klar, dass jeder "Aufbereiter"
zertifiziert sein muss. Ein Aufbereiter ist jeder Betrieb der Bioprodukte
verarbeitet, abfüllt, umpackt oder neu etikettiert. Nicht zertifizierungspflichtig
ist der reine Handel mit verpackten, korrekt deklarierten Bioprodukten.
|
|
|
|
|
|
Wo
steht das? |
|
|
In
der Bioverordnung. Wer es genau wissen will (jeder Bioverarbeiter
sollte es genau wissen wollen!) kann aktuelle Exemplare der Bioverordnung
bei der EDMZ (Eidg. Druckmaterial-Zentrale) in Bern oder auf der Bundeshomepage
unter www.blw.admin.ch
unter der Rubrik "Gesetze" bestellen
Korrekte Bezeichnung der Dokumente:
 -
Bioverordnung 910.18
(Stand
31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet
(HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_18.html
 -
Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft 910.181
(Stand
31. Dezember 2003 mit aktuellen Ergänzungen)
Internet
(HTML+PDF): http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_181.html
. |
|
|
|
|
|
Was
regelt die Bioverordnung? |
|
|
Die Bioverordnung
schützt explizit die Begriffe "biologisch und ökologisch".
Art 1, Absatz 2 sagt auch, dass die Produktanpreisung nicht den
Eindruck vermitteln darf, dass es ein Bioprodukt sei. Die Grundsätze
der Bioproduktion in Anbau und Verarbeitung sind:
 -
Berücksichtigung der natürlichen Kreisläufe und Prozesse
 -
Verzicht auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe
 -
Verzicht auf Gentechnologie
 -
Verbot auf ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln
Im Bereich Verarbeitung
und Handel sind die Deklarationsvorschriften (auf jedem verpackten
Bioprodukt muss der Zertifizierungscode vermerkt sein), die nötigen
Vorkehrungen und Bestimmung bezüglich Lagerung, Verarbeitung
und Dokumentation definiert. Diese Kriterien bilden auch die Basis
für die Zertifizierung.
|
|
|
|
|
|
Was
gilt bei ausländischen Produkten? |
|
|
Das
BLW, das Bundesamt für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch)
ist für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Bioverordnung
sowie bie Anerkennung von Importen zuständig. In der EU gibt
es schon seit Anfang 90-er Jahre eine Bioverordnung. Die Schweizer
Bioverordnung lehnt sich sehr stark daran an. In der EU wurde der
Geltungsbereich vor einigen Jahren auf die tierische Produktion (Milch,
Fleisch, Eier) ausgeweitet. In der Schweiz regelt die Bioverordnung
die tierische Produktion seit 2001. International besteht im Rahmen
der WTO im so genannten "codex alimentarius" eine Art
Bio-Weltgesetzgebung. Bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung
der internationalen Biostandards ist auch der Weltdachverband der
Biobewegung, IFO AM sehr stark beteiligt.
Links:
 -
Bio-Import: www.blw.admin.ch/rubriken/00141/
 -
Formulare und Infos: www.blw.admin.ch/rubriken/00132/ |
|
|
|
|
|
Was
gilt sonst noch bei der Lebensmittelgesetzgebung? |
|
|
Sie müssen
die für Ihre Produktion wichtigen Bestimmungen in folgenden
Regelwerken kennen:
 -
Lebensmittelgesetz (LG)
 -
Lebensmittelverordnung (LMV)
 -
Zusatzstoffverordnung (ZuV)
 -
Fremd- und Inhaltstoffverordnung (FIV)
 -
Hygieneverordnung
(HyV)
Informieren
Sie sich im Detail bei Ihrem lokalen Lebensmittelinspektor oder
Ihrem kantonalen Laboratorium. Auf Ebene Bund ist das "Bundesamt
für Gesundheit" (BAG) zuständig (www.admin.ch/bag).
|
|
|
|
|
|
Wozu
dann noch Labels? |
|
|
In
der Schweiz haben die Biolabel, v.a. Demeter, Knospe und Migros Bio
immer noch eine grosse Bedeutung. Wer in Coop und Migros liefern will
kommt nicht um die Labelrichtlinien herum. Die Labelanforderungen
haben z.B. im Bereich der Verarbeitungsmethoden weitergehende Anforderungen
als die Bioverordnung, was eine zusätzliche Profilierung erlaubt.
Wer aufgrund der Kunden- und Abnehmerstruktur kein Biolabel braucht,
kann sich jedoch problemlos auf der Ebene der Bioverordnung zertifizieren
lassen. Sie können auch je nach Absatzmarkt nur einen Teil Ihrer
Bioprodukte mit dem Label versehen. Sie zahlen dann auch nur für
diese Produkte Umsatzgebühren. |
|
|
|
|
|
Ich
will Bioprodukte herstellen. Die konkreten Schritte? |
|
|
Falls Sie eine
Labelproduktion anstreben, nehmen Sie Kontakt mit dem Labelinhaber auf. Sie bekommen
die Gesuchsunterlagen. Ihr Produkt muss vom Label bewilligt werden. Für die
Biozertifizierung können Sie eine der staatlich anerkannten Stellen (ProCert,
bio.inspecta, IMO, SQS) auswählen. Auf Ebene Inspektion und Zertifizierung
gemäss Bioverordnung spielt der Wettbewerb. Die Inspektion gemäss Labelrichtlinien
können mehrere Stellen vornehmen. Alle ausser ProCert sind z.B. auch für
die Knospeinspektion zugelassen. Für die Zertifizierung der Label Demeter,
Knospe und Migros Bio ist zur Zeit nur die bio.inspecta zugelassen. |
|
|
|
|
|
Bio,
Qualitätsmanagement, Regionalmarketing - wieso immer wieder ein
anderer Inspektor? |
|
|
Das
muss nicht zwingend so sein. Sprechen Sie dies bei der Auswahl der
Zertifizierungsstelle an. Die Biozertifizierung wird zunehmend als
Teil des gesamten Qualitätsmanagements gesehen und in das Dienstleistungsangebot
der Zertifizierungsstellen integriert. |