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Zertifizierung in der Gastronomie

Gemäss Bio-Verordnung sind Bio-Restaurants nicht zertifizierungspflichtig. Im Rahmen des Knospe-Gastro-Labels bietet die Bio Suisse eine Zertifizierungsmöglichkeit an.
Wo ein Restaurant Speisen als "bio" deklariert, ist es die Sache des Lebensmittelkontrolleurs, die Korrektheit der Deklaration zu prüfen. Das Restaurant muss dazu genau gleich wie ein zertifizierungspflichtiges "Aufbereitungsunternehmen" Nachweismöglichkeiten schaffen. Ein Blick auf die Bio-Verordnung:

  Art. 26 Aufbereitungs- und Einfuhrunternehmen (Auszug)
  a. eine Betriebsbuchhaltung zu führen, die von der Zertifizierungsstelle, soweit es für die Kontrolle notwendig ist, eingesehen werden kann;
b.
Erzeugnisse, die nicht unter diese Verordnung fallen, getrennt zu lagern;
c. alle Massnahmen zu treffen, die zur Identifizierung der Warenpartien und zur Vermeidung der Vermischung mit Erzeugnissen, die nicht gemäss dieser Verordnung gewonnen wurden, erforderlich sind;
d. die Arbeitsgänge in geschlossener Folge und räumlich oder zeitlich getrennt von gleichartigen Arbeitsgängen für nicht unter diese Verordnung fallende Erzeugnisse durchzuführen;
e. der Zertifizierungsstelle zu Inspektionszwecken Zugang zu den Betriebsstätten sowie Einsicht in die Buchführung und in die einschlägigen Belege und Einfuhrbescheinigungen zu gewähren und ihr zu Inspektionszwecken alle zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen.
 

Diese Vorschriften können mehrheitlich direkt auf Restaurants übertragen werden - mit folgender Einschränkung und Empfehlung: Die Forderung, in einem Restaurant Absatz d. zu praktizieren, dürfte realitätsfremd sein. Stattdessen müsste dringend empfohlen werden, was die Bio Suisse Gastro-Richtlinien zwingend vorschreiben: Es sollten nie vom gleichen Produkt konventionelle und bio-Qualität gleichzeitig verarbeitet werden.

Administrative Massnahmen sind:

  • Von allen Lieferanten von Bio-Produkten sind Zertifikate zu verlangen und jährlich zu aktualisieren.
  • Von allen Produkten, die im Betrieb aktuell verwendet werden, müssen Rechnungen bzw. Lieferscheine zur Hand sein (erst nachher an den Buchhalter weiterleiten, wenn die Buchhaltung ausser Haus geführt wird).
 
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