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Zertifizierung in
der Gastronomie
Gemäss Bio-Verordnung
sind Bio-Restaurants nicht zertifizierungspflichtig. Im Rahmen des Knospe-Gastro-Labels
bietet die Bio Suisse eine Zertifizierungsmöglichkeit an.
Wo ein Restaurant Speisen als "bio" deklariert, ist es die Sache
des Lebensmittelkontrolleurs, die Korrektheit der Deklaration zu prüfen.
Das Restaurant muss dazu genau gleich wie ein zertifizierungspflichtiges
"Aufbereitungsunternehmen" Nachweismöglichkeiten schaffen.
Ein Blick auf die Bio-Verordnung:
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Art.
26 Aufbereitungs- und Einfuhrunternehmen (Auszug) |
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a.
eine Betriebsbuchhaltung zu führen, die von der Zertifizierungsstelle,
soweit es für die Kontrolle notwendig ist, eingesehen werden
kann;
b. Erzeugnisse, die nicht unter diese Verordnung fallen, getrennt
zu lagern;
c. alle Massnahmen zu treffen, die zur Identifizierung der
Warenpartien und zur Vermeidung der Vermischung mit Erzeugnissen,
die nicht gemäss dieser Verordnung gewonnen wurden, erforderlich
sind;
d. die Arbeitsgänge in geschlossener Folge und räumlich
oder zeitlich getrennt von gleichartigen Arbeitsgängen für
nicht unter diese Verordnung fallende Erzeugnisse durchzuführen;
e. der Zertifizierungsstelle zu Inspektionszwecken Zugang zu
den Betriebsstätten sowie Einsicht in die Buchführung und
in die einschlägigen Belege und Einfuhrbescheinigungen zu gewähren
und ihr zu Inspektionszwecken alle zweckdienlichen Auskünfte
zu erteilen. |
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Diese Vorschriften
können mehrheitlich direkt auf Restaurants übertragen werden
- mit folgender Einschränkung und Empfehlung: Die Forderung, in einem
Restaurant Absatz d. zu praktizieren, dürfte realitätsfremd
sein. Stattdessen müsste dringend empfohlen werden, was die Bio Suisse
Gastro-Richtlinien zwingend vorschreiben: Es sollten nie vom gleichen
Produkt konventionelle und bio-Qualität gleichzeitig verarbeitet
werden.
Administrative Massnahmen
sind:
- Von allen Lieferanten
von Bio-Produkten sind Zertifikate zu verlangen und jährlich zu
aktualisieren.
- Von allen Produkten,
die im Betrieb aktuell verwendet werden, müssen Rechnungen bzw.
Lieferscheine zur Hand sein (erst nachher an den Buchhalter weiterleiten,
wenn die Buchhaltung ausser Haus geführt wird).
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