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Richtlinien in der Gastronomie?
Zum Thema siehe auch: Konsum > was
ist bio?
Staatliche und
private Richtlinien
Bioproduktion wird sowohl in staatlichen wie auch privaten Richtlinien
geregelt. In der Verarbeitung - dazu gehört in einem gewissen Sinn
auch die Gastronomie - beschränkt sich der Staat auf ein absolutes
Minimum. Private Label-Organisationen, v.a. Knospe und Demeter, gehen
hier wesentlich weiter. Sie regeln die zugelassene Verarbeitungsverfahren
und Zusatzstoffe sowie die Dokumentations- und Kontrollverfahren.
Spezielle Probleme
in der Gastronomie
- Versorgung:
Ein Restaurant produziert täglich ein verändertes Angebot
unter kurzfristig wechselnden Einkaufsbedingungen. Während die
Versorgungslage in Agglomerationen mittlerweile relativ gut ist, kann
ein Restaurant in ländlichen Regionen oder Randlagen nicht damit
rechnen, eine Belieferung mit Bioprodukten zu erhalten, wie sie im konventionellen
Bereich üblich ist. Insbesondere ist es schwierig, jederzeit Produkte
in einer ganz bestimmten Labelqualität zu erhalten. Dies war in
entsprechenden Richtlinien für die Gastronomie zu berücksichtigen.
- Kontrolle im
offenen System:
Die Kontrolle in einem Verarbeitungsbetrieb basiert auf einem Vergleich
von Wareneingang und Warenausgang. Ein Bäcker kann / darf nicht
mehr Biobrot verkaufen, als aufgrund der Mehl-Einkaufsmenge und der
Rezepturen möglich ist. Während reine Verarbeitungsbetriebe
in einem gewissen Sinn geschlossene Systeme sind, in welchen Einkauf
und Verkauf der Produkte in ihrer Menge und Zusammensetzung z.B. mit
EDV vollständig erfasst werden, ist zwar der Einkauf im Restaurant,
kaum aber der Verkauf ebenso nachvollziehbar.
Richtlinien und
Kontrolle
Aus diesem Grund setzte das 1997 vom Bio-Grossisten Via Verde lancierte
"Bio-Baum-Konzept" auf Komponentendeklaration. Der Gastrobetrieb
sollte auf der Karte deklarieren, welche Rohstoffe und Produkte immer
"bio" eingekauft werden (Kaffee, Kartoffeln, Karotten, Milch
usw.)
Dieses Konzept wurde in die Richtlinien der - "Knospe-Komponenten
Küche" der Bio Suisse aufgenommen und gilt dort als Einsteiger-Modell.
Die "Vollversion" der Bio Suisse ist in der sog. "Knospe
Küche" geregelt. Die entsprechenden Richtlinien und Voraussetzungen
für den Lizenzvertrag können bei der Bio Suisse bezogen bzw.
von deren Website heruntergeladen
werden.
Es ist aber selbstverständlich
auch möglich, ein Bio-Restaurant ohne Lizenzvertrag zu führen.
Entsprechend der Bio-Verordnung fallen Restaurants ohnehin in den Zuständigkeitsbereich
der Lebensmittelinspektoren. Das Restaurant muss auch in diesem Fall jederzeit
in der Lage sein, die Bio-Zertifikate der Lieferanten bzw. Hersteller
vorweisen zu können und die Lieferscheine bzw. Rechnungen der sich
im Lager oder Angebot befindlichen Produkte zu zeigen.
Mehr zu diesem Problembereich
unter Zertifizierung
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